Vogelgrippe H5N1

Toter Wildvogel gefunden: So handeln Sie richtig bei Verdacht auf Vogelgrippe (H5N1)

24. Oktober 2025 Von plumpe.c

Kurz gesagt: Fassen Sie den Vogel, mit verdacht auf Vogelgrippe, nicht mit bloßen Händen an. Melden Sie den Fund zuerst beim zuständigen Veterinäramt. Nur wenn die Behörde es ausdrücklich empfiehlt, verpacken Sie das Tier nach Anleitung. Außerhalb der Behördenzeiten können Sie das Ordnungsamt oder die örtliche Polizei über die lokale Rufnummer informieren (nicht über 110). Diese Hinweise beruhen auf aktuellen Informationen von FLI, RKI und Landesbehörden.



1) Einleitung

Ein Spaziergang am See, die Luft ist kühl, die ersten Zugvögel ziehen. Am Ufer liegt ein Schwan reglos. Viele Menschen sind in dieser Situation unsicher: Muss ich handeln? Wenn ja, wie?
Die Vogelgrippe (H5N1) wird in Deutschland regelmäßig bei Wildvögeln nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bewertet das Risiko für Ausbrüche saisonal und stellt aktuelle Karten sowie Lageeinschätzungen bereit. Richtiges Verhalten hilft, Tierseuchen zu begrenzen – und schützt Geflügelbestände sowie die öffentliche Gesundheit.


2) Warum eine Meldung wichtig ist

Wildvögel – besonders Wasser- und Zugvögel – spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung aviärer Influenza. Meldungen von Totfunden ermöglichen es, Ausbruchsherde früh zu erkennen, Proben zu nehmen und Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Das FLI dokumentiert fortlaufend Nachweise bei Wildvögeln und Geflügel in Deutschland und Europa. Für die Allgemeinbevölkerung gilt die Gesundheitsgefahr aktuell als gering, erhöht ist sie nur bei engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Tieren. Diese Einschätzung teilt das Robert Koch-Institut (RKI) in seinen Hinweisen zur zoonotischen Influenza.


3) Wer ist zuständig bei verdacht auf Vogelgrippe?

Erste Anlaufstelle ist das Veterinäramt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Viele Kommunen veröffentlichen dafür Telefonnummern und Kontaktformulare.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie das Ordnungsamt oder die örtliche Polizei über deren lokale Rufnummer informieren – aber nicht über den Notruf 110.
Landesbehörden weisen außerdem darauf hin, dass Häufungen von Funden oder auffällige Arten (z. B. Wasservögel, Greifvögel) immer gemeldet werden sollten.


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4) Welche Daten sollten Sie notieren?

Diese Angaben erleichtern den Behörden die Bewertung und eine mögliche Probenahme:

InformationZweck
Tierart (z. B. Ente, Schwan, Möwe, Krähe)Einschätzung des Risikos nach Art
Genaue Fundstelle (Adresse, markanter Punkt, GPS)Wiederauffindbarkeit und Probenentnahme
Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit)Zeitliche Zuordnung für Auswertungen

Beispiel: „Stockente am Mühlenteich, Badbergen, 24.10.2025, 14:30 Uhr.“
Je genauer Ihre Angaben, desto gezielter kann das Veterinäramt reagieren und Maßnahmen bei verdacht auf Vogelgrippe treffen.


5) Materialliste (nur bei Behördenanweisung verwenden)

Verwenden Sie diese Materialien nur, wenn das Veterinäramt Sie ausdrücklich darum bittet, den Vogel einzusammeln. Ohne Rücksprache kann das Einsammeln rechtlich problematisch sein.

  • Einmalhandschuhe (idealerweise zwei Paar übereinander)
  • Zwei reißfeste Plastikbeutel (zum dichten Doppelverpacken)
  • Schnur oder Kabelbinder zum luftdichten Verschließen
  • Wasserfester Stift (zur Beschriftung der Beutel)
  • Zettel und Stift (für Funddaten, separat aufbewahren)
  • Händedesinfektionsmittel

Landesbehörden empfehlen außerdem: Halten Sie Kinder und Haustiere fern und vermeiden Sie jeglichen direkten Kontakt.


6) Schritt-für-Schritt: Sicher verpacken

Nur auf behördliche Aufforderung:

  1. Funddaten notieren (Tierart, Ort, Zeitpunkt). Zettel separat aufbewahren.
  2. Vor Ort Handschuhe anziehen (möglichst zwei Paar).
  3. Jeden Vogel einzeln verpacken:
  • Einen Plastikbeutel über das Tier stülpen – nicht direkt anfassen.
  • Beutel luftdicht verschließen.
  • Beutel in einen zweiten Beutel legen und erneut verschließen.
  1. Außen beschriften (Fundort, Datum).
  2. Handschuhe ausziehen, im Restmüll entsorgen, Hände desinfizieren.

So vermeiden Sie unnötige Kontakte und schützen sich sowie andere vor potenziellen Erregern.


7) Aufbewahrung und Abgabe

Wenn das Veterinäramt das Einsammeln erlaubt, klären Sie, wann und wo die Übergabe erfolgen soll.
Bis dahin kann der Tierkörper gekühlt oder eingefroren aufbewahrt werden – sofern die Behörde dies ausdrücklich gestattet.
Einige Ämter holen die Proben ab, andere verlangen die persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten.

Tipp: Viele Veterinärämter informieren auf ihren Webseiten über regionale Vorgehensweisen und Kontaktdaten.


8) Häufige Fehler – und wie man sie vermeidet

  • Eigenmächtige Entsorgung ohne Meldung: kann gegen das Tierseuchengesetz verstoßen.
  • Ungeschützter Kontakt: kein Anfassen ohne Handschuhe; Kleidung und Hände anschließend desinfizieren.
  • Unkoordinierte Sammlung: Nur nach Anweisung handeln, bei Häufungen sofort melden.
  • Tiere oder Kinder mitnehmen: unbedingt vermeiden – Infektionsgefahr durch Schmierkontakte.

Korrektes Vorgehen schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch Tierbestände und die Umwelt.


9) Handlungsempfehlung fürs Ehrenamt

Für Ehrenamtliche im Katastrophenschutz, im Notfunk oder im Tierschutz gilt:

  • Grundausstattung bereithalten (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Notizblock).
  • Funde mit Foto, GPS-Punkt und kurzer Beschreibung dokumentieren.
  • Interne Meldewege nutzen (z. B. an Einsatzleitung oder Vereinszentrale).
  • Keine eigenständigen Proben oder Transporte ohne Anweisung.
  • Schulungen zu Hygiene und Umgang mit Tierkörpern regelmäßig auffrischen.

So wird sichergestellt, dass Engagement und Sicherheit Hand in Hand gehen.


10) FAQ zur Vogelgrippe (H5N1)

1) Muss jeder tote Vogel gemeldet werden?
Ein einzelner Singvogel nicht zwingend. Häufungen, Wasservögel oder Greifvögel sollten aber immer gemeldet werden.

2) Wie hoch ist das Risiko für Menschen?
Laut RKI ist das Risiko einer Übertragung auf den Menschen sehr gering, wenn keine direkte Berührung stattfindet.

3) Darf ich den Vogel selbst verpacken?
Nur wenn die Behörde es anordnet. Eigenständiges Handeln ist nicht empfohlen.

4) Was passiert nach der Meldung?
Das Veterinäramt entscheidet über Entsorgung oder Laboranalyse und informiert bei Bedarf Geflügelhalter.

5) Wen kann ich außerhalb der Öffnungszeiten anrufen?
Das Ordnungsamt oder die örtliche Polizei – nicht über die 110, sondern über die lokale Rufnummer.


Fazit, Vogelgrippe kurz gefasst.
Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte besonnen reagieren: nicht anfassen, melden, abwarten. Ihre Mitteilung hilft, Tierseuchen früh zu erkennen und Gefahren zu verhindern. So schützen Sie nicht nur Tiere, sondern auch Menschen und tragen zur Sicherheit in Ihrer Region bei