Technik
Notfunk im Amateurfunkdienst
Der Notfunk ist im Amateurfunkgesetz (AFuG §2) geregelt und wie folgt beschrieben Auszug AFuG §2.2 Der Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird….
Am Name Amateurfunkdienst, ist auch schon zu erkennen, das es sich um ein Funkdienst handelt der gesetzlich geregelt ist, genau so wie auch der Flugfunkdienst, Flugnavigationsfunkdienst oder Seefunkdienst.
Der Notfunk von Funkamateuren kann bei Bedarf, von Behörden in Anspruch genommen werden, ratsam ist natürlich sich vorher gegenseitig vorzustellen und Schnittstellen zu definieren.
Der Amateurfunk bietet u. A. Sprechfunk (Analog und Digital) Daten und Positionsübertagung. Bei der Datenübertagung wird zusätzlich zum Funkgerät auch ein PC benötigt, der an das Funkgerät angeschlossen wird. Es ist zum Beispiel möglich mit dem Programm EasyPal nicht nur Bilder (Fotos) zu übertagen, sondern alle gängigen Dateien, wie: .pdf, .xls, .doc. So kann man auch problemlos ein Dokument über Amateurfunkfrequenzen von einer zur anderen Stelle übermitteln.
Sollte bei Großschadenslagen wie Stromausfall, oder Stromabschaltung bei Hochwasserlagen, das Telefonfestnetz und GSM- Netz deshalb nicht mehr zur Verfügung stehen, ist es durchaus sinnvoll auch den Amateurfunkdienst mit seinen Möglichkeiten einzusetzen.
Funkamateure betreiben ihre Funkanlagen oft über Notstromsysteme (z.B. Autobatterie) die auch eine gewisse Zeit ohne Ladegerät ihre Arbeit machen. Natürlich sind auch die Batterien irgendwann leer, aber können durch Aggregate wieder geladen werden.
Die Funkamateure die im Notfunk mitwirken statten sich genau mit diesen Gerätschaften aus um vom öffentlichen Netz unabhängig zu sein. Man bedenke aber, jeder kommt an seine Grenzen, denn auch wir kochen nur mit Wasser !
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